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KVB: Beitragssenkung ab 1.1.2019

Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen den Krankenversicherungsbeitrag, sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder.

KVB: Änderungen ab 2019

Beitragssenkung ab 1.1.2019 - Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder. Dabei wurde die Beitragsanpassung aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Besoldungserhöhung bereits eingerechnet. Die neue KVB-Beitragstabelle 2019 wird in Kürze veröffentlicht.

Erhöhte Erstattungszeiten bei der KVB - wie können Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung verhindert werden?

Erhöhte Erstattungszeiten bei der KVB - wie können Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung verhindert werden?

Mit großer Sorge rügt die EVG die – wieder einmal – ansteigende Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge in der Krankenversorgung. Auch der Unmut – vor allem in den Social-Media-Foren der EVG – wird immer lauter, wenn es um das Thema Erstattungszeiten geht. Wir wissen doch alle, dass die KVB mit einem geschlossenen Personalbestand den digitalen, rechtlichen und serviceorientierten Anforderungen nicht gerecht werden kann. Sorge bereitet uns die Handlungsfähigkeit einiger Abteilungen, da die Ausschreibungen der freien Dienstposten (insbesondere im gehobenen Dienst) kaum geeignete Bewerber brachten.

KVB: Beiträge ab 1.1.2020

Nach der Beitragssenkung vom 1.1.2019 erhöhen sich die monatlichen KVB-Beiträge nunmehr ab 1. Januar 2020 für die KVB-Mitglieder und zwar aufgrund der bereits zum 1.4.2019 erfolgten Besoldungs- und Versorgungserhöhung (gem. Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2017-2018-2019) entsprechend.