Seminar: Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten in der DB AG
Seminar-Hinweis für interessierte Beamtinnen und Beamte der DB AG
Seminar-Hinweis für interessierte Beamtinnen und Beamte der DB AG
Nach der bereits erfolgten gesetzlichen Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. Februar 2017 gemäß dem Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (+ 2,35%) werden nun demnach ab 1. Januar 2018 die monatlichen KVB-Beiträge entsprechend angepasst.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zum 1. März 2018 (rückwirkend), zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden.
Mitte März fand ein weiteres Seminar „50+ für Beamtinnen und Beamte“ in Ortenburg statt.
Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) angehoben. Das bekräftigte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Dr. Teichmann, im Beteiligungsgespräch zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Bei den Wahlen der Schwerbehindertenvertreter in den Dienststellen beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) hat die EVG ein starkes Ergebnis erzielt. Wir gratulieren allen neugewählten bzw. wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel in der Beamtenpolitik.
Mit der Umsetzung des zweiten Schrittes im April findet die Tarifreform beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ihren Abschluss. Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag (TV BEV) zugestimmt. Mit dem neuen Tarifvertrag wurde eine Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht.
Der Gesetzgeber hatte zum 01.01.2019 neben der Steuerfreiheit für Job-Tickets auch eine Steuerfreiheit für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Begünstigt davon ist auch das RegioTicket M 50 H/R. Das bedeutet, dass man für die Nutzung dieses RegioTickets nicht mehr prüfen muss, ob die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (oder der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EstG) eingehalten wird.