
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – EVG für mehr Pflegepersonal
Der Bundestag hat am Freitag die zweite Stufe der Pflegereform beschlossen. Das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II sieht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 vor. Dementiell erkrankte Menschen werden dann deutlich bessergestellt. Dazu werden ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt und die bislang bestehenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Außerdem werden Pflegepersonen in der Sozialversicherung besser abgesichert.