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Urteil zur 24-Stunden-Pflege: echte Pflegereform endlich nötig

Urteil zur 24-Stunden-Pflege: echte Pflegereform endlich nötig

Es ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten, meistens aus Osteuropa stammende Frauen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch in den Bereitschaftszeiten. Dieser wichtige Erfolg für eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten und gegen das Ausbeutungsmodell „24-Stunden-Pflege“ zeigt zugleich den Abgrund hinter dem Reformstau in der Pflege.