319 Suchergebnisse zu #Sozialpolitik

Neue Broschüren erschienen

Die Abteilung Sozialpolitik hat - speziell für die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Betriebs- und Dienststellegruppen - eine „Informationsbroschüre Sozialpolitik" entwickelt. Diese führt ein in die Themen Alterssicherung, Pflege und Gesundheit sowie Arbeitsschutz. Hinzugefügt sind Kontaktadressen des Bereiches Sozialpolitik, der Versichertensprecher und natürlich vieles mehr.

EVG-Bundesvorstand fordert gerechte Beitragsfinanzierung

EVG-Bundesvorstand fordert gerechte Beitragsfinanzierung

Die derzeitige Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist sozial unausgewogen und unsolidarisch. Dies ist die Meinung des EVG-Bundesvorstandes. Vor diesem Hintergrund hat das höchste Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen den Gesetzgeber aufgefordert, umgehend eine Regelung zur Wiederherstellung der hälftigen (paritätischen) Beitragsfinanzierung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgebern zu schaffen.

Talfahrt des Rentenniveaus dringend stoppen

Talfahrt des Rentenniveaus dringend stoppen

Die EVG hat Forderungen der Arbeitgeber nach einem sinkenden Rentenniveau und längeren Lebensarbeitszeiten eine klare Absage erteilt. „Ein solches Vorhaben geht an den Tatsachen vorbei", sagte die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba. „Wer jetzt ein sinkendes Rentenniveau und längere Lebensarbeitszeiten fordert, will von den Realitäten ablenken. Damit ist die Rente nicht zukunftsfähig zu machen, sondern die Leistungen werden noch weiter verschlechtert. Das ist mit unserer Gewerkschaft nicht zu machen.“

Talfahrt des Rentenniveaus dringend stoppen

Talfahrt des Rentenniveaus dringend stoppen

Die EVG hat Forderungen der Arbeitgeber nach einem sinkenden Rentenniveau und längeren Lebensarbeitszeiten eine klare Absage erteilt. „Ein solches Vorhaben geht an den Tatsachen vorbei", sagte die stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba. „Wer jetzt ein sinkendes Rentenniveau und längere Lebensarbeitszeiten fordert, will von den Realitäten ablenken. Damit ist die Rente nicht zukunftsfähig zu machen, sondern die Leistungen werden noch weiter verschlechtert. Das ist mit unserer Gewerkschaft nicht zu machen.“

Gesundheitsversorgung: Zurück zur paritätischen Finanzierung!

Gesundheitsversorgung: Zurück zur paritätischen Finanzierung!

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft setzt sich für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ein. „Die Menschen merken zunehmend, dass die Belastungen für die Versicherten derzeit ausufern“, sagte die Stellvertretende EVG-Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba am Montag im Sozialpolitischen Ausschuss (SPA) der EVG. „Deswegen werden wir mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 dieses Thema platzieren. Wichtig ist, dass die DGB-Gewerkschaften dabei an einem Strang ziehen.“

Rente mit 73: "Arbeitgeberinstitut fern jeder Realität"

Rente mit 73: "Arbeitgeberinstitut fern jeder Realität"

Mit scharfer Kritik hat die EVG auf den Vorschlag des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) reagiert, wonach der Renteneintritt zukünftig bei 73 Lebensjahren liegen sollte. Damit könnten angeblich Rentenniveau und Rentenbeiträge stabil gehalten werden. Die für die Sozialpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba bezeichnete den Vorschlag als „weltfremd“ und „Stimmungsmache gegen die Gesetzliche Rentenversicherung“. „Das Institut hat offenbar jede Bodenhaftung und damit den Realitätssinn verloren. Ich empfehle einfach mal den Schreibtisch im wohlklimatisierten Büro zu verlassen und sich stattdessen vor Ort mit der Realität vertraut zu machen“, so Rusch-Ziemba.

Bezahlbares Wohnen: Mietpreisbremse jetzt nachbessern

Bezahlbares Wohnen: Mietpreisbremse jetzt nachbessern

Die EVG unterstützt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Mietpreisbremse - im Sinne der Mieterinnen und Mieter - nachzubessern und damit deren Wirkung zu verbessern. Die Mietpreisbremse war vor genau einem Jahr in Kraft getreten und gilt mittlerweile für ausgewählte Städte in 11 von 16 Bundesländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.