Fachkonferenz: "Psychische Gefährdungen"
Arbeitsverdichtung, Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit kennzeichnen unsere Arbeitswelt. Dies führt zu immer stärker empfundenen psychischen Beanspruchungen der Kolleginnen und Kollegen - und die gesundheitlichen Folgen sind weitreichend. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.