Fahrvergünstigungen: Kulanzregelung wegen Corona
Aufgrund der aktuellen Lage gibt von Seiten der DB AG auch bei nationalen Fahrvergünstigungen eine Kulanzregelung.
Aufgrund der aktuellen Lage gibt von Seiten der DB AG auch bei nationalen Fahrvergünstigungen eine Kulanzregelung.
Der designierte EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel hat den Vorstand der Deutschen Bahn aufgefordert, umgehend eine tragfähige Strategie zur Überwindung der coronabedingten wirtschaftlichen Schäden im Unternehmen zu entwickeln.
Die EVG fordert kostenlose Corona-Tests für alle Beschäftigten im Verkehrssektor. Eine solche Maßnahme würde den Gesundheitsschutz und das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Berufsgruppen erhöhen.
Arbeitsplätze sichern, den Kündigungsschutz erweitern, die Einstellungsoffensive vorantreiben, die Verlagerung von Arbeit in wesentlichem Umfang an Dritte verhindern und auch in Krisenzeiten eine planbare Lohnerhöhung sicherstellen – das waren wichtige Forderungen der EVG in der vorgezogenen Tarifrunde mit der DB AG.
Der Auftrag unserer Tarifkommissionen ist eindeutig: Die EVG soll die DB AG umgehend zu Verhandlungen über eine Coronaprämie auffordern.
Die Zuständigkeiten beim Thema Maskenpflicht stehen fest. Nicht die Beschäftigten sind verantwortlich, sondern die staatlichen Behörden. Darauf hat sich ein Runder Tisch geeinigt. Die EVG hat daran einen großen Anteil.
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Es gibt auch noch gute Nachrichten in Zeiten der Pandemie. Trotz Krise konnte der DB Konzern allein in diesem Jahr 25.000 neue Mitarbeiter einstellen. Das verkündete DB Arbeitsdirektor Martin Seiler in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesverkehrsminister Scheuer und EVG-Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay.
Die Politik muss massive Maßnahmen ergreifen, damit wir der Pandemie endlich Herr werden. Dazu hat der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel aufgerufen. Die Einstellung des Schienenverkehrs wäre aber der falsche Weg. „Man bekämpft die Pandemie nicht, indem man den Menschen die Verkehrsmittel wegnimmt.“
Erfolgreiche Intervention der EVG in Sachsen: In der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaats ist keine generelle Kapazitätsbegrenzung für den ÖPNV mehr enthalten. Sie hätte den ÖPNV in einer ohnehin schwierigen Situation noch weiter geschwächt.