
EVG-Erfolg Beschäftigtenübergang auch bei Notvergaben gesichert!
Das Landestariftreuegesetzt (LTTG) in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass der Aufgabenträger bei einem Betreiberwechsel im SPNV / ÖPNV grundsätzlich den Übergang der Beschäftigten anordnen muss. Und zwar auch dann, wenn es um eine Notvergabe geht. Das haben das Arbeitsministerium und die Servicestelle-Landestariftreuegesetz bestätigt. Die Rechtsauffassung der EVG ist damit ganz klar bestätigt!