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EVG-Erfolg Beschäftigtenübergang auch bei Notvergaben gesichert!

EVG-Erfolg Beschäftigtenübergang auch bei Notvergaben gesichert!

Das Landestariftreuegesetzt (LTTG) in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass der Aufgabenträger bei einem Betreiberwechsel im SPNV / ÖPNV grundsätzlich den Übergang der Beschäftigten anordnen muss. Und zwar auch dann, wenn es um eine Notvergabe geht. Das haben das Arbeitsministerium und die Servicestelle-Landestariftreuegesetz bestätigt. Die Rechtsauffassung der EVG ist damit ganz klar bestätigt!

ORN / RMV: „Wir fordern eine wirksame Absicherung der Beschäftigten, auch bei einer eventuell anstehenden Notvergabe"

ORN / RMV: „Wir fordern eine wirksame Absicherung der Beschäftigten, auch bei einer eventuell anstehenden Notvergabe"

Die mögliche Entbindung der Busunternehmen ORN und RMV von 80 eigenwirtschaftlichen Linien ruft die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft auf den Plan. „Die Busfahrerinnen und Busfahrer dürfen jetzt nicht die Zeche für die verfehlte Verkehrspolitik der Kommunen zahlen“, sagte der Leiter der EVG-Geschäftsstelle Mainz, Lars Kreer. „Manche Landräte sind immer noch der Meinung, dass auch guter ÖPNV nichts kosten darf. Aber das ist eine Milchmädchenrechnung.“

Saarland: SPNV muss Rückgrat des Öffentlichen Verkehrs werden

Der Schienen-Personennahverkehr (SPNV) muss als Rückgrat des Öffentlichen Verkehrs im Saarland weiter ausgebaut werden. So die klare Forderung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). „Für die Mobilität der Menschen im Saarland und um die Klimawende zu erreichen, wird jede SPNV-Linie gebraucht – weitere Streckenstilllegungen verbieten sich von selbst“, sagte der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert bei einem Gespräch mit der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger.

„Wir ticken in vielen Ansichten gleich“

„Wir ticken in vielen Ansichten gleich“

Die Corona-Pandemie beutelt auch in Rheinland-Pfalz (RLP) den öffentlichen Nahverkehr. Deswegen begrüßt die EVG die jüngste Zusicherung der Landesregierung in Mainz auf eine Forderung unserer Gewerkschaft: Danach zahlt das Land die Mittel aus den Corona-Schutzschirmen für ÖPNV und SPNV zu 100% an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (bei Bruttoverträgen ggf. auch an die Aufgabenträger) aus.

Wir müssen uns nicht verstecken - Aktionstage im Norden und im Südwesten

Die angekündigte Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes im DB-Konzern sorgt weiterhin für Verunsicherung bei den Beschäftigten. Was bedeutet das TEG konkret für die Arbeitsplätze, wie geht die EVG damit um? Geschäftsstellen und Betriebsgruppen der EVG in mehreren Regionen entschlossen sich vor diesem Hintergrund, noch im März dahin zu gehen, wo unsere Kolleginnen und Kollegen sind, und unseren Mitgliedern für Fragen zur Verfügung zu stehen – natürlich unter Einhaltung der Corona-Regeln.