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Konferenz der Wahlkreise Magdeburg und Halle

Konferenz der Wahlkreise Magdeburg und Halle

In der Satzung der EVG heißt es, dass Wahlkreiskonferenzen nach Bedarf, jedoch grundsätzlich einmal jährlich, stattfinden. Sie werden von den Landesverbandsvorständen, denen die Wahlkreise zugeordnet sind, einberufen. In Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Wahlkreisen können auch für mehrere Wahlkreise gemeinsame Wahlkreiskonferenzen durchgeführt werden.