DGB-Broschüre zur Pflegereform 2015
Seit Anfang des Jahres ist das so genannte Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es beinhaltet verschiedene Leistungserweiterungen und -flexibilisierungen. Eine große Reform steht allerdings noch aus. Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode ein zweites Pflegestärkungsgesetz auf den Weg bringen, das 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff festschreiben soll.