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Pflege-TÜV: „Nationaler Pflegepakt soll Bewertungskriterien neu definieren“

Pflege-TÜV: „Nationaler Pflegepakt soll Bewertungskriterien neu definieren“

Die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba hat die Forderung nach Abschaffung des Pflege-TÜV scharf zurückgewiesen. „Nur weil mir Ergebnisse nicht gefallen kann ich nicht gleich zur Abrissbirne greifen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf ein verständliches, nachvollziehbares und unabhängiges Bewertungssystem, das die Qualität von Pflegeeinrichtungen korrekt widerspiegelt“, so die EVG Vize Chefin. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, hatte zuvor eine Abschaffung des Pflege-TÜV gefordert.

Pflegeversicherung soll verändert werden

Pflegeversicherung soll verändert werden

Die Pflegeversicherung soll auf eine neue fachliche Grundlage gestellt werden. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf hervor, der vergangene Woche verschickt wurde. Danach sollen ab Januar 2017 eine halbe Million Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die nach den alten Regeln abgewiesen worden wären. Grundlage dafür bildet eine Veränderung des Begutachtungswesens. Die EVG begrüßt diesen Entwurf.

DGB-Stellungnahme zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

DGB-Stellungnahme zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Seit einiger Zeit hat sich die Sozialpolitik der EVG unter anderem auf das Thema Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige konzentriert. In kleinen Schritten ist es gelungen, Erfolge wie z.B. eine moderate Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die langjährige Forderung nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der eine bessere pflegefachliche Grundlage bedeuten würde, konnte jedoch bisher noch nicht erreicht werden. Nun gibt es Grund zum Optimismus.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – EVG für mehr Pflegepersonal

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – EVG für mehr Pflegepersonal

Der Bundestag hat am Freitag die zweite Stufe der Pflegereform beschlossen. Das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II sieht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 vor. Dementiell erkrankte Menschen werden dann deutlich bessergestellt. Dazu werden ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt und die bislang bestehenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Außerdem werden Pflegepersonen in der Sozialversicherung besser abgesichert.

DGB gegen Vereinheitlichung der Pflegeausbildung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich gegen eine Vereinheitlichung der Pflegeausbildung ausgesprochen. Diese soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten werden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warnte vor einer bloßen Zusammenlegung der allgemeinen Pflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege bei gleichzeitiger Beibehaltung der dreijährigen Ausbildungsdauer.

Seniorengruppe OV Neustadt/Weinstrasse: KVB Pflegeversicherung informierte über Pflegestärkungsgesetz I und II

Seniorengruppe OV Neustadt/Weinstrasse: KVB Pflegeversicherung informierte über Pflegestärkungsgesetz I und II

Die Seniorengruppe Neustadt hatte am vergangenen Donnerst zu einer Informationsveranstaltung über das Thema „Pflegestärkungsgesetz I und II - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige“ nach Neustadt (Weinstr) eingeladen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen - teilweise auch mit Ehefrauen - hatten die Einladung wahrgenommen und waren nach Neustadt - erstmals zu dem neuen Tagungsort in das Hotel Palatina - zur Versammlung gekommen.