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Beamte im DB Konzern: Übernahme in die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes

Auf der Grundlage der Eisenbahn-Laufbahnverordnung (ELV) erfolgt ein Bewerbungsaufruf zur Übernahme in die jeweils nächsthöhere Laufbahn beim DB Konzern nach § 20 ELV. Zulassungsmöglichkeiten gibt es in die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes. Die Ausschreibung kann den Geschäftlichen Mitteilungen der DB AG, Ausgabe Nr. 48 vom 29.11.2017 entnommen werden.