Unfallversicherung für ehrenamtliche Funktionäre: Unsere Leistungen

Unfallversicherung für ehrenamtliche Funktionäre

Alle ehrenamtlich tätigen Funktionäre der EVG (gewählte oder beauftragte Mandatsträger, die ein durch die Satzung vorgesehenes Amt bekleiden oder im Auftrag bzw. mit Einverständnis der EVG Aufgaben wahrnehmen) sind gegen die Folgen eines Unfalls versichert.

Grundlage hierfür ist eine von der EVG abgeschlossene Versicherung für ehrenamtlich tätige Personen mit der VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung.

Die VBG gewährt nach Eintritt eines Versicherungsfalls – unter Berücksichtigung der Schwere des Körperschadens – folgende Leistungen:

  • Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Dies beinhaltet auch Geldleistungen als Ersatz für das wegfallende Arbeitseinkommen während dieser Zeit (Rehabilitation)
  • Rentenleistungen an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen (Entschädigung) Die Versicherung erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Hierzu gehört auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit.

Die VBG stellt durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher. Sie sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Im Falle einer Querschnittlähmung kann dies den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung und die Gewährung von Kraftfahrzeughilfen beinhalten. Außerdem sichert die VBG den Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigt eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch Rente. Für Rehabilitationsleistungen wie Medikamente oder Krankenhausaufenthalte müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Auch die Praxisgebühr entfällt. Versicherte profitieren davon, dass die Leistungen nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind. Die Höhe der Geldleistungen orientiert sich am bisherigen Einkommen aus allen ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch Rentenleistungen abgesichert.

Die Versicherung endet, wenn die Voraussetzungen für die Versicherung entfallen (z.B. Niederlegung des gewählten Amtes, Ausscheiden aus der Tarifkommission usw.).

Auch wenn wir hoffen, dass unseren Funktionären in Ausübung ihrer Tätigkeit nichts passiert, möchten wir dennoch darauf hinweisen, dass wir im Falle eines Unfalls schnellstmöglich informiert werden.

Die bei uns eingehenden Unfallanzeigen werden von uns an die VBG weitergeleitet. Je eher wir von einem Unfall erfahren, desto schneller können wir alles Weitere veranlassen. 

Bitte beachten: Vorstellung beim Durchgangsarzt
Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung der Versicherten besonders wichtig. Versicherte, die infolge eines Unfalles arbeitsunfähig oder länger als eine Woche behandlungsbedürftig sind, sollten sich deshalb einem Facharzt mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen, einem sogenannten Durchgangsarzt vorstellen.