TFG Transfracht: Tarifabschluss erreicht

Nach intensiven Verhandlungen konnte die EVG in der 3. Tarifverhandlungsrunde am 8. November 2019 einen Tarifabschluss für ihre Mitglieder bei der TFG Transfracht erreichen.

Es gibt u.a. ein Mehr vom EVG-Wahlmodell sowie eine Erhöhung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge.

Das Ergebnis im Überblick:

  • 850 Euro Einmalzahlung, für die Monate Mai bis Dezember 2019 Auszahlung im Dezember 2019
  • 3,5 Prozent Entgelterhöhung zum 1. Januar 2020
  • weitere 1,3 Prozent ab dem 1. Januar 2021 als ein Mehr vom EVG-Wahlmodell(1,3 Prozent mehr Geld oder 3 Tage mehr Urlaub oder eine halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung pro Woche)
  • Erhöhung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge (bAV)zum 1. Januar 2021 auf 3 Prozent mindestens 75 Euro plus 10 Prozent Bonus

Es besteht Einvernehmen, dass in 2020 über die Einführung eines Zeitguthabenkonten-TV,der ab 1. Januar 2021 gelten soll, verhandelt wird.

Des Weiteren wird ab 2019 der Sockelbetrag (Mindestbetrag) bei der Sonderzuwendung aufgrund von Kürzungen durch Krankentage auf 60 Prozent (derzeitig 45 Prozent *)angehoben. Im Falle einer Höhergruppierung soll ab 1. Januar 2020 die Differenz von der alten Entgeltgruppe zur neuen Entgeltgruppe mindestens 100 Euro betragen. Es wird ab dem1. Januar 2020 eine Verbesserung der Schwelle für Mehrarbeitsstunden für Teilzeitbeschäftigte geben. Maßgebend dafür ist dann die jeweils individuell geltende Sollarbeitszeit und nicht – wie in der bisherigen Rechtsprechung üblich – die so genannte Vollarbeitszeitschwelle.

* Die Berechnung der Sonderzuwendung erfolgt voraussichtlich systembedingt auf der Basis des früheren Sockelbetrages. Sollte dies der Fall sein, erfolgt bis spätestens Ende des 1. Quartals 2020 eine Nachberechnung auf Grundlage des neuen Sockelbetrags.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2021.