Tarifvertrag zur Regelung von Kurzarbeit bei Abellio und WestfalenBahn

Fair nach vorn ‐ Sicherheit für 2021! Die weitreichenden Auswirkungen der Corona‐Pandemie sind auch für das Jahr 2021 absehbar. Für den Fall der Einführung von Kurzarbeit wollen wir für unsere EVG Mitglieder Regelungen schaffen, mit denen wir diesen Herausforderungen begegnen und unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser Situation bestmöglich unterstützen.

Dazu konnten wir uns jetzt mit der Arbeitgeberseite von Abellio Rail NRW GmbH, Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH sowie der WestfalenBahn GmbH auf eine tarifvertragliche Regelung bis Ende des Jahres 2021 einigen! Fair nach vorn, heißt für unsere Mitglieder konkret: 

Eine tarifvertragliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 % des Nettoentgeltes!

Wir haben damit unser Ziel erreicht, für unsere Kolleginnen und Kollegen wirtschaftliche Nachteile zu beschränken, die durch das Kurzarbeitergeld entstehen würden. 

Zudem sind betriebsbedingte Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst und bis zwei Monate nach Beendigung der Kurzarbeit ausgeschlossen!

Wir lassen niemanden zurück. Diese Krise bewältigen wir nur gemeinsam.