Stiftung Bahn-Sozialwerk BSW: Arbeitgeberangebot weiterhin unzureichend

Die dritte Verhandlung zur Einkommensrunde 2019 beim BSW fand am 17. Juli 2019 in Frankfurt am Main statt. Das vorgelegte nunmehr 3. Arbeitgeberangebot ist weiterhin unzureichend. Jedoch bewegt sich die Arbeitgeberseite minimal.

Das aktuelle Arbeitgeberangebot:

  • Erhöhung der Einkommen um 2,5 %
  • Einführung einer Sonntagszulage in Höhe von 1,30 Euro
  • Einführung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung in Form eines Wahlmodells (lineare Entgelterhöhung ODER betriebliche Altersversorgung) ab dem 01.07.2020 in Höhe von 2,0 %, mindestens 50,- Euro
  • Weiter bietet die Arbeitgeberseite die Einführung eines Zeitguthaben-TV, allerdings mit eingeschränkten Bedingungen, an. Diese Einschränkungen sind für die EVG nicht akzeptabel. Wir fordern eine voll umfassende Einführung eines Zeitguthaben-TV.
  • Laufzeit der Vereinbarung 27 Monate.

Das ist für die EVG kein verhandlungsfähiges Angebot!

Zudem lehnt die Arbeitgeberseite weiterhin unserer Forderung nach "Mehr vom EVG-Wahlmodell" für unsere Mitglieder beim BSW ab!

Auch die angebotene Entgelterhöhung ist unzureichend. Bezüglich der Weiterentwicklung der Entgeltgruppenverzeichnisse wurden vom Arbeitgeber weitere Vorschläge präsentiert, u.a. die Abschaffung der Entgeltgruppen E 03 und E 04 im Bereich der Ferieneinrichtungen. Diese Vorschläge müssen von der Tarifkommission noch geprüft werden.

Die EVG-Verhandlungsführung forderte den Arbeitgeber auf bis zur nächsten Verhandlung am 20. August 2019, ein - auf der Basis unserer Kernforderungen - deutlich verbessertes und verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.