SSC: Soziale Mindeststandards für die Beschäftigten

EVG und der Europäische Betriebsrat der DB AG schreiben Geschichte: Für die von der europaweiten Verlagerung ihrer Arbeitsplätze betroffenen Beschäftigten werden soziale Mindeststandards festgelegt. Konkret geht es um die Kolleginnen und Kollegen in der Buchhaltung, deren Arbeitsstelle nach Bukarest verlegt werden sollen (Shared Service Center, SSC). Damit haben der EBR und die EVG ihr Ziel erreicht.

EVG und der Europäische Betriebsrat der DB AG schreiben Geschichte: Für die von der europaweiten Verlagerung ihrer Arbeitsplätze betroffenen Beschäftigten werden soziale Mindeststandards festgelegt. Konkret geht es um die Kolleginnen und Kollegen in der Buchhaltung, deren Arbeitsstelle nach Bukarest verlegt werden sollen (Shared Service Center, SSC). Damit haben der EBR und die EVG ihr Ziel erreicht.

Nach langen Verhandlungen konnte der EBR DB AG am Mittwoch in Rotterdam eine für die Beschäftigten sehr vorteilhafte Regelung vereinbaren.

Die Vereinbarung enthält u.a. Regelungen zu:

  • einem europaweiten internen DB-Stellenmarkt
  • Priorität eines Wechsels innerhalb des angestammten Unternehmens im Heimatland
  • dem Vorrang der Weiterbeschäftigung im DB-Konzern
  • einer Unterstützung bei der Suche nach einem alternativen Arbeitsplatz
  • erforderlichen spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen
  • Einrichtung eines Härtefallfonds
  • Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes
  • Einrichtung einer paritätisch besetzten „Clearingstelle“ zur "Ausräumung eventueller Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung der Vereinbarung".

Die EVG begrüßt den erstmaligen Abschluss einer solchen Vereinbarung auf europäischer Unternehmensebene.