Rentenwerte: Schluss mit unterschiedlicher Berechnung

Die EVG tritt entschieden für ein einheitliches Rentensystem in Deutschland ein. Ein Vierteljahrhundert nach der Schaffung der staatlichen Einheit ist es höchste Zeit dafür. Die EVG gehört einem Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden an, das sich für eine Angleichung der Rentenwerte Ost und West bis 2020 einsetzt und dafür auch ein Konzept vorgelegt hat. Es wurde am Dienstag auf dem „Ostrenten-Gipfel“ in Berlin diskutiert.

Die EVG tritt entschieden für ein einheitliches Rentensystem in Deutschland ein. Ein Vierteljahrhundert nach der Schaffung der staatlichen Einheit ist es höchste Zeit dafür. Die EVG gehört einem Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden an, das sich für eine Angleichung der Rentenwerte Ost und West bis 2020 einsetzt und dafür auch ein Konzept vorgelegt hat. Es wurde am Dienstag auf dem „Ostrenten-Gipfel“ in Berlin diskutiert.
„Seit 25 Jahren leben wir im selben Land, gucken dieselben Fernsehprogramme, bezahlen mit demselben Geld, nur bei den Renten gibt es Unterschiede“, umriss DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die Problemlage. Wegen der unterschiedlichen Rentensysteme in der Bundesrepublik und der DDR wurden mit dem Rentenüberleitungsgesetz unterschiedliche Rechengrößen eingeführt, um die Renten zu berechnen. „Wir haben bei 40 Prozent Unterschied angefangen, aber seit Mitte der 1990er Jahre ist die Rentenangleichung ins Stocken gekommen“, so Annelie Buntenbach. Grund dafür ist, dass die Angleichung der Bruttolöhne, an die die Rentenentwicklung gekoppelt ist, ebenfalls nicht mehr vorankommt. „Der bundesweit einheitliche gesetzliche Mindestlohn wird sich positiv auswirken, aber wenn sich nicht darüber hinaus noch etwas tut, werden wir einheitliche Renten erst haben, wenn die Löhne in Ost und West gleich sind. So lange wollen und können wir nicht mehr warten.“

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke, würdigte die Rentenüberleitung als „eine Kraftanstrengung der Solidargemeinschaft, auf die wir stolz sein können“. Heute sorge der gesetzliche Mindestlohn dafür, „dass Arbeit im Osten genauso viel wert ist wie im Westen. Jetzt brauchen wir ein vergleichbares Signal bei den Renten. Denn für viele Seniorinnen und Senioren ist die Rente die einzige Einnahmequelle.“ Gleicke wies darauf hin, dass Union und SPD dies auch im Koalitionsvertrag vereinbart hätten. „Der Koalitionsvertrag gilt und wer daran rütteln will, soll das sagen.“

Für das Bündnis stellte Eva Maria Welskop-Deffaa von ver.di das Konzept zur Angleichung vor („ver.di-Modell 2.0“). „Wir wollen uns nicht weiter im Schneckentempo bewegen, sondern neue Fahrt in den Prozess bringen.“ Bliebe es bei der bisherigen Systematik einer „natürlichen“ Angleichung aus Basis der Einkommensentwicklung, bliebe bis 2020 eine Nettolücke von 4,1 Prozent. Diese soll durch einen jährlichen Angleichungszuschlag ausgeglichen werden. „Das ist ein generationengerechter Plan. Die heutige Rentnergeneration soll nicht noch Jahre auf den letzten großen Sprung warten müssen.“

Das ver.di-Modell 2.0 in Kürze:

  • Für alle Renten, die auf dem Rentenwert Ost beruhen, wird ein Angleichungszuschlag gezahlt. Fünf Jahre lang, beginnend 2016, soll der Rentenwert Ost um jeweils 0,8 Prozent erhöht werden. Zusätzlich zu der „natürlichen“ Angleichung durch die Lohnentwicklung wird damit bis 2020 erreicht, dass der Rentenwert Ost 100 Prozent des Rentenwertes West beträgt.
  • Alle pauschal bewerteten Zeiten (z.B. Kindererziehung, Pflege, Wehr- und Zivildienst) sollen generell mit dem Rentenwert West bewertet werden. Dies sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Es kann nicht vom Wohnort abhängen, wie diese Zeiten rentenrechtlich bewertet werden.
  • Die Kosten einer sofortigen Angleichung werden auf 2,5 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Bei einer stufenweisen Angleichung fallen die Kosten entsprechend niedriger aus.