Regierungsbildung: Bundes-Datenschutzbeauftragter fordert Gesetz zu Beschäftigten-Datenschutz

Der Bundes-Datenschutzbeauftrage Peter Schaar erwartet von der künftigen Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigten-Datenschutz. Dabei solle sie sich am Gesetzentwurf der letzten Großen Koalition 2009 orientieren. Dieser enthalte gute Anknüpfungspunkte. Gerade am Arbeitsplatz gebe es umfassende Möglichkeiten zur Überwachung. Diese müssten begrenzt werden.

Der Bundes-Datenschutzbeauftrage Peter Schaar erwartet von der künftigen Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigten-Datenschutz. Dabei solle sie sich am Gesetzentwurf der letzten Großen Koalition 2009 orientieren. Dieser enthalte gute Anknüpfungspunkte. Gerade am Arbeitsplatz gebe es umfassende Möglichkeiten zur Überwachung. Diese müssten begrenzt werden.

Der Bundes-Datenschutzbeauftrage Peter Schaar fordert von der künftigen Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zum Beschäftigten-Datenschutz. Er erwarte von den Koalitionspartnern „ein klares Bekenntnis zum Beschäftigtendatenschutz und die Zusage, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen“, sagte Schaar der „imtakt“, dem Magazin der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Dabei solle man dort anknüpfen, „wo die alte Große Koalition aufgehört hat.“

Der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz habe 2009 einen „guten Entwurf“ vorgelegt. Dieser habe, anders als die Vorlage der schwarz-gelben Koalition, enge Grenzen bei der Videoüberwachung gezogen. „Und ganz wichtig: Er sah ein Verwertungsverbot für unzulässig erhobene Daten vor. Insofern denke ich, da könnte man wieder ansetzen.“ Gerade im Arbeitsverhältnis führe die „sehr umfassende Nutzung von Informationstechnik dazu, dass das individuelle Verhalten immer detaillierter kontrolliert werden kann und auch wird“, betonte Schaar. Diese Überwachung müsse begrenzt werden.

Ein einfacher zusätzlicher Paragraf im Bundesdatenschutzgesetz sei dafür nicht ausreichend. „Das Bundesdatenschutzgesetz geht von einer fiktiven Augenhöhe der Vertragspartner aus und diese Augenhöhe ist gerade im Arbeitsverhältnis in aller Regel nicht gegeben.“ Zu einem eigenen Gesetz zwinge auch die aktuelle Datenschutzreform auf EU-Ebene. Durch die dort geplante Verordnung werde „der nationale Gesetzgeber geradezu aufgefordert, von seinem Ausgestaltungsrecht hinsichtlich des Beschäftigten-Datenschutzes Gebrauch zu machen“, erklärte Schaar im Interview mit der „imtakt“.