Personenseilschwebebahnen (SBT): Absicherung in Tarifrunde 2020 durchgesetzt

Für unsere Mitglieder bei den vom Tourismus abhängigen und durch die Corona‐Pandemie wirtschaftlich stark belasteten Personenseilschwebe‐ bahnen konnten wir als EVG einen Teilabschluss bis Ende April durchsetzen, der vor allem Wert auf die finanzielle Absicherung der Kolleginnen und Kollegen legt:

  • Eine  Corona‐Beihilfe  von  200  Euro  netto  pro  Arbeitnehmer,   zahlbar im Dezember 2020
  • Zuschuss zum Kurzarbeitergeld in Höhe von 10 Prozent, das bedeutet eine Aufstockung auf 70 bzw. 77 Prozent des Nettolohnes durch den  Arbeitgeber (bessere Regelungen bleiben bestehen) für die Laufzeit 

Im  Frühjahr  werden  wir  die  Lage  neu  bewerten  und  über  unsere Forderungen zur Tarifrunde, wie u. a. das EVG‐Wahlmodell oder den Beitritt zum Fonds soziale Sicherung, verhandeln.  

Die Verhandlungen werden Anfang Mai 2021 fortgesetzt.

Gemeinschaft leben, gemeinsam mehr erreichen!