Personenseilschwebebahnen (SBT): Abschluss erreicht!

In der zweiten Verhandlungsrunde konnten wir mit dem AGVDE für unsere Kolleginnen und Kollegen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für die Arbeitnehmer der Personenseilschwebebahnen (SBT) fallen, folgenden Abschluss erreichen

  • 360 Euro Einmalzahlung für die Monate September bis Dezember 2018
  • 3,25 Prozent lineare Entgelterhöhung ab 01.01.2019
  • 3,0 Prozent lineare Entgelterhöhung ab 01.01.2020
  • Ab 01.01.2020 Erhöhung des Urlaubsanspruchs
    (d. h. im Einstieg 26 Tage, nach 5 Jahren 28 Tage und nach 10 Jahren 30 Tage Urlaub)
  • Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistung für Teilzeitkräfte abhängig vom Teilzeitgrad, mindestens jedoch 6,65 Euro

Öffnung für das EVG-Wahlmodell

Ebenfalls vereinbart wurde eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag, die es uns ermöglicht, mit den einzelnen Mitgliedsunternehmen des AGVDE die unter den Geltungsbereich des SBT fallen, in Verhandlungen zur Einführung des EVG-Wahlmodells zu treten.

Unsere Mitglieder sollen selbst entscheiden können, ob sie zusätzlich zur linearen Entgelterhöhung wahlweise

  • 2,6 Prozent mehr Geld oder
  • sechs Tage mehr Urlaub oder
  • eine Stunde Arbeitszeitverkürzung
    haben wollen.

Der Abschluss hat eine Laufzeit bis 30.09.2020. Als Erklärungsfrist auf Seiten der EVG ist der 10. Januar 2019 vereinbart.