Pauschbeträge: Steuerliche Entlastung von Behinderten beschlossen

Die Behinderten-Pauschbeträge sollen verdoppelt werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Auch soll die Pflege von Angehörigen steuerlich stärker entlastet werden. Die EVG begrüßt diese Änderung als längst überfällig.

Außerdem soll die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht werden, so zum Beispiel beim Nachweis bestimmter Fahrtkosten. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, sagte, das sei eine Frage der Steuergerechtigkeit: „Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.“ Darüber hinaus solle der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht und ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden.

Die Höhe des Pauschbetrags ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig. Bundestag und Bundesrat müssen diese Neuregelungen noch bestätigen.