Neubewertung Arbeitszeitgesetz: Was gilt als „schutzrechtliche“ Arbeitszeit?

Können Tätigkeitsunterbrechungen (TU) und Fahrgastfahrten Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein? Die für den Sozialen Arbeitsschutz zuständige Arbeitsgruppe (LASI-AG 5) des Länderausschusses Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vertritt neuerdings diese Auffassung. Denn: bei Fahrgastfahrten und Tätigkeitsunterbrechungen können Betroffene ihre Zeit nicht frei gestalten oder nutzen.

Bislang zählen diese Zeiten nicht als Arbeitszeit; sie werden trotzdem nach Tarifvertrag bezahlt und auf die tarifliche Arbeitszeit angerechnet. Das soll nach Auffassung der Arbeitgeber auch so bleiben - zumal es bislang noch keine neue Rechtsauslegung in Form von rechtskräftigen Anweisungen oder Bescheiden gegenüber den Eisenbahnverkehrs- und Busunternehmen gibt. Dies müssten durch die einzelnen Länderbehörden erlassen werden, damit eine veränderte Rechtsauffassung Anwendung findet. Zudem gebe es unterschiedliche Auffassungen über die Frage, was eine Pause und was eine Tätigkeitsunterbrechung sei.

Im Sinne einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung des Arbeitszeitgesetzes und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH will die zuständige Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten ins Gespräch kommen, um die Auswirkungen und rechtlichen Erfordernisse zu erörtern. 

Die EVG hat zeitnah auf dieses Gesprächsangebot reagiert. Unser Ziel ist es, dass diese wichtige arbeitsrechtliche Frage im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen gelöst wird.