KVB: Datenschutz weiterhin gewährleistet

Zum Datenschutz und der Einwilligungserklärung im Erstattungsantrag ergibt sich folgende Änderung: Die KVB hat zur Optimierung der Bearbeitung und der elektronischen Datenverarbeitung das System „E-KVB“ eingeführt.

Zum Datenschutz und der Einwilligungserklärung im Erstattungsantrag ergibt sich folgende Änderung: Die KVB hat zur Optimierung der Bearbeitung und der elektronischen Datenverarbeitung das System „E-KVB“ eingeführt.

Seit einigen Jahren ist in diesem Zusammenhang die sogen. Nachbearbeitung der eingescannten Belege durch die Firma Deutsche Post, EPost E-Solutions GmbH in Leipzig auf den Servern der KVB durchgeführt worden.

Alle Daten der Mitglieder verbleiben auf dem Server der KVB in Frankfurt (M.). Sie werden bei der Post e-solution nur komplettiert. Diese Daten können außerhalb des Servers weder ausgedruckt noch heruntergeladen und auch nicht kopiert werden.

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Februar 2015 war die bereits gängige Praxis anzupassen. Die Erklärung zum Datenschutz und das Einverständnis zur Auftragsdatenverarbeitung auf dem neuen Erstattungsantrag wurde deshalb entsprechend ergänzt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies genehmigt.

Die Tarifänderung, einschl. des neuen Formulars, tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Mit Zustimmung des Vorstandes der KVB und des BEV hat die KVB das neue Formular im Vorgriff unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung der Tarifänderung seit 1.10.2015 veröffentlicht. Dies wird den Erstattungsmitteilungen seitdem beigelegt.