Haller Busbetrieb GmbH: Tarifpartnerschaft mit EVG begründet

Ab 1. Januar 2021 gilt der neue EVG-Tarifvertrag!

Mit dem Haller Busbetrieb wird ein weiteres DB Regio Busunternehmen zum1. Januar 2021 eine Tarifpartnerschaft mit der EVG eingehen. Im „Bündnis für unsere Bahn“ wurde ein weitreichendes Zukunfts‐ und Sicherungspaket vereinbart.
Für den Haller Busbetrieb bedeutet das, dass neben den Vereinbarungen zum „Bündnis für unsere Bahn“ (Infos unter: www.evg‐online.org/fairnachvorne/) ab 1. Januar2021 ein neuer EVG‐Tarifvertrag mit folgenden Eckpunkten gilt:

  • Die Verbesserung der Einkommen ab 1. Januar 2021 um 2,6 Prozent, inklusive einer Vereinbarung zum individuellen EVG‐Wahlmodell. Unsere Mitglieder können selbst entscheiden, ob sie ab 1. Januar 2022 aus der Entgelterhöhung vom 1. Januar 2021(2,6 Prozent) wahlweise für 1,3 Prozent
    - drei Tage mehr Urlaub oder
    - eine halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung haben wollen
      
    Ab 1. Januar 2023 wird aus der jeweils getroffen Wahl dann entweder
    - sechs Tage mehr Urlaub oder
    - eine Stunde Arbeitszeitverkürzung

    Wer nicht das EVG‐Wahlmodell oder die Arbeitszeitverkürzung wählt, bleibt bei der Entgelterhöhung von 2,6 Prozent
  • Ab 1. Juli 2021 haben EVG‐Mitglieder Anspruch auf die Leistungen aus dem Fondssoziale Sicherung. (Infos unter www.fonds‐soziale‐sicherung.de)
  • Ab 1. Januar 2022 steigen die Einkommen um 1,5 Prozent

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