EVG wird Grundlagentarifvertrag nicht verlängern: Arbeitgeberseite ist ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen

"Die derzeitigen Regelungen bei der DB AG zur tariflichen Aufteilung der Zuständigkeit zwischen den Gewerkschaften haben sich nicht bewährt. Mithin ist das Verhalten der Deutschen Bahn für die EVG mit ein Grund, den am 30.6.2014 auslaufenden Grundlagentarifvertrag nicht zu verlängern". Das hat der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, jetzt noch einmal deutlich gemacht.

"Die derzeitigen Regelungen bei der DB AG zur tariflichen Aufteilung der Zuständigkeit zwischen den Gewerkschaften haben sich nicht bewährt. Mithin ist das Verhalten der Deutschen Bahn für die EVG mit ein Grund, den am 30.6.2014 auslaufenden Grundlagentarifvertrag nicht zu verlängern". Das hat der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, jetzt noch einmal deutlich gemacht.

 

Nach Maßgabe der EVG hat die Arbeitgeberseite in der Vergangenheit immer wieder gegen den vereinbarten Grundsatz verstoßen, dass Beschäftigtengruppen übergreifende Regelungen einheitlich geregelt werden. „Die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, entzieht jeglicher Überlegung einer möglichen Verlängerung die Grundlage“, so Alexander Kirchner.

 

Dennoch sei die EVG auch künftig zu fairen Kooperationen mit anderen Gewerkschaften bereit. Dabei müsse jedoch sichergestellt sein, dass den Interessen aller Beschäftigen Rechnung getragen wird und jedwede Sonderbehandlung einzelner Berufsgruppen zu Lasten anderer Beschäftigten ausgeschlossen ist. Mit ver.di praktiziert die EVG dies bereits seit Jahren erfolgreich im Bereich der Bahnbusse. „Sozialpartnerschaft bedeutet für uns, dass alle Tarifpartner ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und dem Unternehmen gerecht werden“ erklärte Kirchner.

 

Ein Fortschreiten der Aufspaltung der Belegschaft müsse verhindert werden. „Auch den heute vermeintlich Stärkeren wird die zunehmende Zersplitterung der Belegschaften in Betrieben und Unternehmen in einem Umfeld des stetigen Wandels langfristig schaden, davon bin ich felsenfest überzeugt“, so der EVG-Vorsitzende. Grundsatz einer erfolgreichen Tarifpolitik müsse daher die einheitliche Vertretung aller Beschäftigten unter Wahrung auch berufsspezifischer Themen sein. Aus dieser Überzeugung heraus sei vor mehr als 100 Jahren die Gewerkschaftsbewegung entstanden; an diesen Grundsätzen habe sich bis heute nichts geändert.

 

Kirchner erinnerte daran, dass die damaligen drei Gewerkschaften Transnet, GDBA und GDL noch in den Jahren 1998 bis 2000 eng und erfolgreich zusammengearbeitet hätten.

 

„Wir wollen anderen Gewerkschaften keinesfalls die Kompetenz zur Vertretung der Interessen ihre Mitglieder absprechen. Wenn wir uns auf gemeinsame Grundsätze verständigen, werden wir die Interessen der Lokführer auch gemeinsam vertreten können“, so Kirchner. "Für die in der EVG-organisierten Lokführer wollen wir das ab 1.7.2014 wieder tun".

 

Für die EVG stehe dabei die Gemeinschaft der Eisenbahner im Vordergrund. In einem Verbundunternehmen wie den Eisenbahnen müssten alle Beschäftigten miteinander und nicht gegeneinander arbeiten. „Wenn die Starken nicht mehr willens sind, die nicht so durchsetzungsfähigen Kolleginnen und Kollegen in ihren Forderungen zu unterstützen, dann können Gewerkschaften einpacken“, so Kirchner. Dieser Entwicklung wolle die EVG keinen Vorschub leisten und mache deshalb die Voraussetzungen für mögliche Kooperationsverhandlungen schon im Vorfeld deutlich.