EVG Mitgliedschaft und Engagement in der AfD – ist das miteinander vereinbar?

Das war ein brisantes Thema in den Wahlkreiskonferenzen Magdeburg und Halle, das hier aus aktuellem Anlass angesprochen und diskutiert wurde.

Dieter Posner, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt

Kurz zum Ausgangspunkt der Diskussion: Die EVG Geschäftsstellen Halle und Magdeburg, sowie der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Kollege Dieter Posner, wurden darüber informiert, dass ein langjähriges aktives EVG Mitglied bei den Landtagswahlen in Sachsen für die AfD kandidieren wird. Laut Satzung gehört dieses Mitglied zwar der Geschäftsstelle Halle – also dem Landesverband Sachsen-Anhalt – an, weil der Arbeitsort für die Zugehörigkeit des Ortsverbandes entscheidend ist. Bei Kommunal- und Landtagswahlen bestimmt aber der Wohnort die Wählbarkeit. Die meisten Delegierten und Gäste machte diese Information förmlich sprachlos.

Da wir uns im Landesverband schon einmal ausführlich mit der Situation auseinandergesetzt hatten, nämlich, ob wir mit den Politikern der AfD im Sinne unserer gewerkschafts- und sozialpolitischen Ziele zusammenarbeiten sollten – oder ob nicht(?), war und ist uns diese Problematik nicht fremd. In dieser Diskussion, des „pro und contra“, hatten wir uns im Landesverband darauf verständigt, dass die Grundsätze, Ziele und Aufgaben der EVG nicht mit dem Programm der AfD zu vereinbaren sind. So beschreibt die Satzung der EVG im Paragraf 3 Punkt 2 folgendes:

„Die EVG bekennt sich zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats und tritt für die Weiterentwicklung der Demokratisierung von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung ein. Sie bekennt sich zur Abrüstung und Völkerverständigung und lehnt grundsätzlich Kriege als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele ab. Sie bekennt sich zum vereinten demokratischen Europa. Sie widersetzt sich antidemokratischen und faschistischen Bestrebungen. Die Verteidigung dieser Grundsätze schließt die Wahrnehmung des Widerstandsrechts nach Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz ein.“

Und weiter heißt es im Punkt 4:
„Die EVG steht für Vielfalt. Sie fördert auf Grundlage des Grundgesetzes aktiv die Chancengleichheit und Teilhabe in Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung…“

Auf Grundlage dieser Grundsätze, Ziele und Aufgaben der EVG können wir - der Landesverband Sachsen-Anhalt - ein Engagement unserer Mitglieder in der AfD nicht tolerieren.

Dazu bekannte sich auch der stellvertretende EVG-Vorsitzende, Kollege Klaus-Dieter Hommel, in seinen Ausführungen zu dieser Situation. Aus seiner Sicht ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der EVG und der AfD nicht miteinander vereinbar. Er forderte deshalb den Kollegen auf, seine Mitgliedschaft in der EVG zu beenden.

Der Geschäftsstellenleiter von Magdeburg, Kollege Jürgen Geidies, verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass die Beschlüsse des Gewerkschaftstages der EVG im Jahr 2017 auch unsere Auffassung bestätigten!

Wir wissen sehr wohl, dass die AfD eine Partei ist, die in vielen Parlamenten vertreten ist. Aber wir Gewerkschafter sollten unsere Grundsätze, Ziele und Aufgaben ernst nehmen, uns dazu bekennen und diesen auch treu bleiben.

Fazit: Das Programm der AfD und die im § 3 der Satzung festgeschriebenen Grundsätze der EVG sind nicht miteinander vereinbar!