EVG begrüßt Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Die EVG begrüßt die Entscheidung des Koalitionsausschusses, das Kurzarbeitergeld anzuheben. „Diese Entscheidung war längst überfällig“, so der Stellvertretende Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel. „Die beschlossene Staffelung ist aus unserer Sicht aber eine unnötige Verzögerung bei der dringend erforderlichen Unterstützung des Beschäftigten.“

Derzeit beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent vom Netto, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Der Koalitionsausschuss hatte sich am späten Mittwochabend auf eine befristete Anhebung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte geeinigt, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten:

  • ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent, 77 Prozent für Haushalte mit Kindern
  • ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 / 87 Prozent

Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Auch werden für Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert: Ab 1. Mai bis 31. Dezember ist ein Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe möglich.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten seit langem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gefordert. „Wer von heute auf morgen auf 40 Prozent des Einkommens verzichten muss, während alle Kosten weiterlaufen, hat für parteipolitischen Taktierereien kein Verständnis“, kritisierte Hommel. Grundsätzlich sei es aber gut, dass das Kurzarbeitergeld jetzt angehoben wird. Wenn jetzt, so der EVG-Vize weiter, „die Wirtschaft unseres Landes unterstützt wird, darf sich das nicht allein auf die Unternehmen selbst beschränken. Hilfe brauchen auch die Beschäftigten, die die Wirtschaftskraft erarbeiten.“