Die von der EVG erkämpfte Soll-Bestimmung im Vergaberecht kommt

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Alexander Kirchner, hat das Ja des Bundesrates zum neuen Vergabegesetz begrüßt. "Jetzt ist es amtlich: Die von der EVG erkämpfte Soll-Bestimmung im Vergaberecht kommt. Das ist ein guter Tag für die Eisenbahner", machte er deutlich. Künftig sollen Aufgabenträger bei Ausschreibungen Sorge dafür tragen, dass bei einem Betreiberwechsel das neu beauftragte Eisenbahnunternehmen seinen Personalbedarf vorrangig mit den Kolleginnen und Kollegen deckt, die beim bisherigen Betreiber tätig waren. "Das bedeutet endlich mehr Sicherheit für tausende Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die in der Regel alle zehn bis 15 Jahre von einem Betreiberwechseln betroffen sein können", stellte der EVG-Vorsitzende fest.

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Alexander Kirchner, hat das Ja des Bundesrates zum neuen Vergabegesetz begrüßt. "Jetzt ist es amtlich: Die von der EVG erkämpfte Soll-Bestimmung im Vergaberecht kommt. Das ist ein guter Tag für die Eisenbahner", machte er deutlich.

Künftig sollen Aufgabenträger bei Ausschreibungen Sorge dafür tragen, dass bei einem Betreiberwechsel das neu beauftragte Eisenbahnunternehmen seinen Personalbedarf vorrangig mit den Kolleginnen und Kollegen deckt, die beim bisherigen Betreiber tätig waren. "Das bedeutet endlich mehr Sicherheit für tausende Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die in der Regel alle zehn bis 15 Jahre von einem Betreiberwechseln betroffen sein können", stellte der EVG-Vorsitzende fest.

Dass das neue Gesetz dringend nötig sei, zeigten Beispiele wie "National Express" . Das Unternehmen würden in Nordrhein Westfalen mit Zügen fahren, auf denen für die Bereiche Sicherheit und Service keine eigenen, gut ausgebildeten Mitarbeiter eingesetzt werden. Stattdessen bediene man sich für diese wichtigen Aufgaben eines Subunternehmers. "Das wird nun deutlich erschwert", stellte Kirchner fest.

Die EVG hatte in den vergangenen Monaten beharrlich und entschlossen gegen viele Lobbyverbände gekämpft. "Wir setzen uns weiter für faire Spielregeln im Verkehrsbereich ein", machte Kirchner deutlich. Deshalb fordere die EVG dass die jetzt beschlossene Regelung auch für Busbetriebe im Nahverkehr gelten muss. Diese sind von der jetzigen Regelung ausgenommen.

Kirchner forderte die Aufgabenträger auf, die neuen Regelungen umgehend anzuwenden und nicht erst auf das Inkrafttreten des neuen Vergabegesetzes zu warten. Gleichzeitig verwies er auf die Absicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Die wolle die Personalüberleitung als Muss-Bestimmung im Landesvergabegesetz festschreiben. "Das auch für die anderen Bundesländer zu erreichen, ist unser nächstes Ziel", so Alexander Kirchner.