„Die Anträge werden zurückgewiesen“ - EVG-Tarifverträge finden Anwendung

Die GDL ist vor dem Arbeitsgericht in Darmstadt mit ihrem Ansinnen gescheitert, den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern die Anwendung der EVG-Tarifverträge zu verwehren. Diesmal hatte der GDL-Betriebsrat des Wahlbetriebs R6.4 der DB Regio eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt. Er ist damit genauso gescheitert wie die GDL mit ihren Klagen gegen die Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit.

Das Gericht machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des Betriebsrats sei, die Anwendung oder Unterlassung eines bestimmten Tarifvertrages auf Basis des Paragrafen 87 BetrVG zu fordern. Das Überwachungsrecht des Betriebsrates sei vielmehr darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung von Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen.

Die EVG begrüßt die Entscheidung des Gerichts - wenngleich die Tatsache, dass eine Gewerkschaft vor Gericht unterliegt, grundsätzlich kein Grund zum Jubeln ist. Klagen sollten nicht aus populistischen Gründen, sondern nach sorgfältiger Abwägung geführt werden. Alles andere schadet der Mitbestimmung.