DB AG Überschneidungsbereiche: Überzeiten bleiben erhalten

Seit Jahreswechsel wird das TEG auch auf die Arbeitszeitkontenstruktur angewendet. Wir konnten in den Redaktionsverhandlungen erreichen, dass die DB AG im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen auch für die Überzeitabrechnung 2021 nochmals das Günstigkeitsprinzip anwendet.

Die Verrechnung vorhandener Überzeiten mit Minusstunden, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, konnte damit verhindert und die Überstunden gesichert werden.

  • Dafür haben wir mit der DB AG vereinbart, dass die Überzeiten, die durch eine Verrechnung mit mehr als 40* Minusstunden wegfallen würden, erhalten bleiben und wieder auf Deinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.
  • Der Nachweis Deines Zeitguthabens wird in dieser monatlichen Abrechnung insofern anders als gewohnt dargestellt; dies muss Dich aber nicht beunruhigen. Die fehlenden Stunden werden in jedem Fall zurückgebucht.
  • Wichtig: Überzeiten, denen nicht gleichzeitig Minusstunden gegenüberstehen, sind davon nicht betroffen. Sie verbleiben wie gewohnt auf Deinem Arbeitszeitkonto und sind auch in der Januarabrechnung erkennbar.

Deine EVG hat dafür gesorgt, dass Du Deine Überzeiten auch weiterhin entsprechend Deiner Wünsche abbauen kannst. Da Überzeiten aber nicht unbegrenzt aufgebaut werden sollen, haben wir den Arbeitgeber aufgefordert, für Ausgleichsmöglichkeiten zu sorgen. So wie dies tarifvertraglich vereinbart ist.

*Bis zu 40 Minusstunden müssen im Folgejahr nachgearbeitet werden. Sie werden - wie schon in der Vergangenheit üblich - sollerhöhend vorgetragen, d. h. auch mit vorhandenen Überstunden verrechnet.