DB AG: Langzeitkonto jetzt noch attraktiver!

Die Fördervereinbarung 2019/2020 ist in Kraft getreten. Wer noch kein Langzeitkonto hat, sollte sich eines einrichten. Denn es wird jetzt noch attraktiver!

Neues Wahlrecht Zuschuss auf Überzeit oder Geld

  • Für die Einbringung von bis zu 100 Prozent der Überstunden gibt es wie bisher einen Zuschuss von 5 Euro/Stunde. Das ist interessant in den Bereichen, in denen der Abrechnungszeitraum bald endet.
  • In diesem Jahr kann erstmals gewählt werden, ob man statt des Zuschusses auf Überstunden den Zuschuss von 15 % auf Einzahlungen von Geld bis zu 2.400 Euro/Jahr haben möchte.

Damit werden die Vereinbarungen aus dem EVG-Tarifabschluss zur Einkommensrunde 2018 umgesetzt.

Die anderen Regelungen bestehen natürlich weiter.

  • Mehr Urlaub bei viel Nachtarbeit: Wer mehr als 80 Nachtarbeitsstunden hat, bekommt einen Tag Zusatzurlaub! Bei weiteren Nacharbeitsstunden weitere Tage. Die zusätzlichen Urlaubstage können freiwillig auch ins Langzeitkonto übertragen werden und für längere Freistellungen angespart werden.
  • Auch Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, können auf Antrag in das Langzeitkonto eingebracht werden.
  • Zeitzuschläge für Überstunden (15 Minuten pro Stunde) fließen künftig ins Langzeitkonto, wenn man Zeitzuschlag statt Überstundenzulage wählt.
  • Die Zeitguthaben auf dem Langzeitkonto kann man für vieles nutzen: z.B. für bezahlte Freistellungen (für Kinderbetreuung, Pflege, Weiterbildungsmaßnahmen), für eine berufliche Auszeit (Sabbatical) oder für eine Freistellung unmittelbar vor der Altersrente.
  • In der Fördervereinbarung 2019/2020 sind auch weiterhin die 3 Tage Freistellung für über 59-jährige Beschäftigte verankert, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen bzw. nicht nehmen können.