DB AG - Arbeitgeber vollzieht Sinneswandel bei der Fördervereinbarung 2022/2023

Über Jahre hinweg ist die Fördervereinbarung, mit der geregelt wurde, dass die Einbringung von Überzeiten ins Langzeitkonto finanziell honoriert wird, immer wieder verlängert worden.

Mit einer absurden Begründung vollzieht der Arbeitgeber nun eine Kehrtwende: Die Fördervereinbarung sei „kein dauerhaftes tarifpolitisches Instrument“, heißt es plötzlich. Sie könne „nur ein zeitlich begrenzter Anreiz sein“. Und die Zeit dafür scheint aus Sicht der DB AG abgelaufen.

Aus diesem Grund verweigert der Arbeitgeber erstmals den Abschluss einer neuen Fördervereinbarung.

Das bedeutet für das Jahr 2023:

  • Keine Förderung der Einbringung von Überstunden in das Langzeitkonto
  • Keine Förderung von Einbringung von Urlaub
  • Übertragung nur bis 50 Prozent möglich

Wertschätzung für geleistete Mehrarbeit sieht anders aus!

Lediglich die bisherige Regelung für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche(Freistellung für drei Tage bei vollem Lohnausgleich) wird der Arbeitgeber für das Jahr 2023 zunächst übertariflich gewähren – vorbehaltlich einer Einigung der Tarifvertragsparteien in der Tarifrunde 2023.

Unser Ziel wird es sein, in der Tarifrunde 2023 eine gute Anschlusslösung zu erreichen. Das gilt auch für die Regelungen für die „Besondere Teilzeit“. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.