Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: EVG-Erfolg - Landesregierung verbietet Alkohol im Nahverkehr

Immer wieder müssen sich Zugpersonale Auseinandersetzungen mit Fahrgästen stellen. Nicht selten ist Alkohol im Spiel, wenn Reisende enthemmt auf eine Ticketkontrolle oder Hinweise zur Maskenpflicht reagieren. In solchen Situationen leiden andere Mitreisende und Zugpersonal. Das dulden wir nicht länger!

Viele von Euch haben uns von solchen Vorfällen berichtet. Demnach ignorieren häufig gerade alkoholisierte Menschen die Abstandsregeln oder die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes während der Corona-Zeit.

Trotz sinkender Fahrgastzahlen in Zügen und Bussen nehmen mit Dauer der Corona-Regelungen die Aggressionen zu. Wir als EVG möchten Euch vor solchen Situationen bewahren. Unser Drängen hatte Erfolg!

Die rheinlandpfälzische Landesregierung ist unserer Initiative gefolgt. Hier der Wortlaut der der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung. Gültigkeit seit Montag, dem 2. November 2020:

„§ 9 Nutzung von Verkehrsmitteln, Schülerbeförderung (1) (...) „Der Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ist untersagt.“

Fair nach vorne bedeutet für uns: Dicht an euren Themen zu sein!