Bundestag beschließt Mietpreisbremse

Der Bundesstag hat am Donnerstag die Mietpreisbremse beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Mieter künftig besser vor überteuerten Mietverträgen geschützt werden. Außerdem soll ab Mitte des Jahres das so genannte Bestellerprinzip bei Maklern greifen. Die EVG begrüßt diese Entscheidungen, kritisiert allerdings die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse.

Der Bundesstag hat am Donnerstag die Mietpreisbremse beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Mieter künftig besser vor überteuerten Mietverträgen geschützt werden. Außerdem soll ab Mitte des Jahres das so genannte Bestellerprinzip bei Maklern greifen. Die EVG begrüßt diese Entscheidungen, kritisiert allerdings die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse.

„Wohnen darf nicht zum Luxus werden. Deshalb erkennen wir jede Maßnahme an, die den enormen Anstieg der Mietpreise insbesondere in den Ballungszentren bekämpft", sagte die stellvertretende EVG-Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba. Gleichzeitig kritisierte sie die Ausnahmen: „Diese Preisebremse sollte beispielsweise auch, wie ursprünglich geplant, für Neubauten gelten“, so Rusch-Ziemba.

Der Wohnungsmangel werde durch diese Maßnahmen allerdings nicht behoben. Wichtiger sei in diesem Zusammenhang, die kommunalen Wohnungsbauunternehmen nicht weiter zu privatisieren. Dies sei der falsche Weg, betonte die EVG-Vize. Die Gemeinden müssten sich wieder für den Wohnungsmarkt verantwortlich fühlen und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums stimulieren. Die EVG sieht bei diesem Thema aber auch die Arbeitgeber in der Pflicht, bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Verfügung zu stellen. Das Gemeinschaftsprojekt „bezahlbares Wohnen“ soll dieses Ziel zeitnah erreichen.