Besondere Erschwerniszulagenverordnung Bahn vor dem Abschluss

Endlich liegt die finalisierte Entwurfsfassung der „Besonderen Erschwerniszulagenverordnung Bahn“ (BesEZulV-Bahn) vor. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat darin die Zusagen umgesetzt, die es gegenüber der EVG bisher mündlich gegeben hat.

Endlich liegt die finalisierte Entwurfsfassung der „Besonderen Erschwerniszulagenverordnung Bahn“ (BesEZulV-Bahn) vor. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat darin die Zusagen umgesetzt, die es gegenüber der EVG bisher mündlich gegeben hat.

Das Beteiligungsverfahren wird in Kürze abgeschlossen sein, so dass es danach zu einer Auszahlung der Differenzbeträge kommen wird. Die EVG hatte sich seit Ende 2013 um die Erhöhung der in Rede stehenden Zulagen (SZ1-SZ5) um 10 % eingesetzt.

EVG-Vorstand Martin Burkert hat umgehend die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) aufgefordert, die Zahlbarmachung noch im Jahr 2015 sicher zu stellen, sofern die Bekanntmachung noch in diesem Jahr erfolgt. Die Differenzbeträge sollen rückwirkend zum 01.01.2015 nachgezahlt werden.