Beratungen zum Thema: „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung“

Wir haben uns wieder einmal mit einem, vermutlich noch lange andauernden Thema, intensiv auseinandergesetzt: dem von uns für die ehemaligen Reichsbahner*innen geforderten „Gerechtigkeitsfonds“.

So haben die vergangenen Wochen die Kollegen Henning Lange und Dieter Posner in den EVG-Geschäftsstellen Sachsen-Anhalts und Thüringen Beratungen angeboten, um mit eventuell betroffenen Personen ins Gespräch zu kommen. So konnten in allen Geschäftsstellen auch einige Mitglieder, die mehr über den Härtefallfonds erfahren wollten, begrüßt werden.

 

„Ernüchternd“ haben die zur Beratung erschienenen Kolleginnen und Kollegen den Sachstand bezüglich des Härtefallfonds zur Kenntnis nehmen müssen.

Der Härtefallfonds sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro vor. Die Länder Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern würden diese Einmalzahlung für Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung auf 5.000 Euro aufstocken, wenn die Anspruchsberechtigten zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ihren Wohnsitz in einem dieser Länder hatten. Auch das Land Berlin könnte sich – laut Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU und SPD – noch am Härtefallfonds beteiligen. 

Worum geht es nun genau?

Die Bundesregierung hatte am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung“ (Anmerkung: sowie für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler), den sogenannten „Härtefallfonds“, geschaffen. Dieser soll entstandene Nachteile für DDR-Rentner*innen, die bei der Ost-West-Rentenüberleitung nicht berücksichtigt wurden, abmildern. So sind bei der Übertragung der DDR-Rentenansprüche in das gesamtdeutsche Rentensystem, also bei der Umsetzung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG), Ungerechtigkeiten entstanden, die bis heute für betroffenen Personen- und Berufsgruppen nicht beseitigt worden sind. Unter anderem sind davon auch die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn betroffen. Die bei der Reichsbahn erbrachten Arbeits- und Lebensleistungen wurden in ihrer Gesamtheit bisher einfach nicht berücksichtigt. 

Der von der Bundesregierung aufgelegte Härtefallfonds ist nicht das, was wir für unsere bereits in die Rente gegangenen Kolleginnen und Kollegen gefordert haben und weiterhin noch fordern. Mit diesem Fonds sollen lediglich Einmalzahlungen für einen sehr begrenzten Personenkreis mit besonders niedrigen Renten bedacht werden. 

Konkret heißt das:

  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die vor dem 2. Januar 1952 geboren wurden und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere gesetzliche Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen haben.
  • Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Rentenbezug nach 1996 begonnen hat und die Antragsstellerin/der Antragsteller in der DDR, längstens aber bis Ende 1991 mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat.

Die hier festgelegten Anspruchsvoraussetzungen werden also nur für sehr, sehr wenige ehemalige Reichsbahner*innen zutreffen. Der Härtefallfonds der Bundesregierung wird so dem von uns angestrebten Ziel, nämlich die aus DDR-Zeiten erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche den Betroffenen zukommen zu lassen, nicht gerecht.

Wir, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, sind so der Auffassung, dass der von der Bundesregierung aufgelegte Härtefallfonds nur ein erster Schritt sein kann. Unsere Forderung ist weiterhin ein Gerechtigkeitsfonds, aus, der eine „angemessene Einmalzahlung“ für die in der DDR erbrachte Arbeits- und Lebensleistung anerkennt.

Dazu stehen wir!  Dafür kämpfen wir!  Denn – wir leben nicht nur Gemeinschaft – wir sind eine Gemeinschaft!