Beamtenpolitische Fachkonferenz in Karlsruhe

Der Pressesprecher der EVG, Uwe Reitz, konnte in Karlsruhe 150 Kolleginnen und Kollegen zur beamtenpolitischen Fachkonferenz begrüßen. "Gemeinsam haben wir viel erreicht – wir sind erfolgreich“, mit diesen Worten eröffnete EVG-Vorstand Martin Burkert seine Rede. Die EVG und ihre engagierten Personalräte haben in den vergangenen Jahren einiges auf die Beine gestellt.

Der Pressesprecher der EVG, Uwe Reitz, konnte in Karlsruhe 150 Kolleginnen und Kollegen zur beamtenpolitischen Fachkonferenz begrüßen.

„Gemeinsam haben wir viel erreicht - wir sind erfolgreich“, mit diesen Worten eröffnete EVG-Vorstand Martin Burkert seine Rede. Die EVG und ihre engagierten Personalräte haben in den vergangenen Jahren viel erreicht. Erst vor kurzem sind z.B. die Schichtzulagen SZ1 - SZ5 um 10 Prozent erhöht worden - auf Druck der EVG. Martin Burkert erinnerte auch daran, dass das Bundeseisenbahnvermögen auch mehr als 20 Jahre nach Beginn der Bahnreform als eigenständige Behörde besteht, und das die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten gewahrt ist.

Burkert ging auch auf den aktuellen Ausschreibungswettbewerb ein. Auch Beamte sind möglicherweise von Arbeitsplatzverlusten betroffen.
Seit langem setzt sich die EVG dafür ein, eine Beschäftigung zugewiesener Beamter auch bei nicht-bundeseigenen EVU zu ermöglichen.
Das Thema ob und unter welchen Voraussetzungen zugewiesene Beamte und Beamtinnen, die ihre Tätigkeit bisher bei einem Unternehmen im DB Konzern ausübten, auch bei einer privaten Gesellschaft des Eisenbahnwesens langfristig eingesetzt werden können, bekommt immer mehr Bedeutung.
Das BBG (Bundesbeamtengesetz) eröffnet über § 29 die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen betroffene, zugewiesene Beamtinnen und Beamte bei einer NE-Bahn einzusetzen. Dabei entstehen für die Kolleginnen und Kollegen naturgemäß eine Reihe von Fragen, die es zu beantworten gilt. Um dem gerecht zu werden, hat das BEV einen „Fragen-Antwort-Katalog“ erarbeitet, indem die häufigsten und wichtigsten Fragen beantwortet werden. Dieser liegt auch den besonderen Personalräten bei den BEV- Dst. vor.

Dieses Thema wird eines unserer wichtigen Themen in den kommenden vier Jahren sein - für uns als EVG, für unsere Betriebs- und unsere Besonderen Personalräte.

Im Frühjahr 2016 steht wieder „die Tarif- und Besoldungsrunde Bund“ an. Gemeinsam mit ver.di haben wir am 18. Februar 2016 über die Forderungen entschieden und sie der Bundesregierung mitgeteilt.
Die zentrale Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2016 lautet: 6,0 % mehr Geld, erklärte Burkert.

Die Tarifverhandlungen und die Besoldungsrunde haben am 21. März 2016 begonnen. Die EVG fordert, gemeinsam mit den DGB Gewerkschaften natürlich auch die „zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses“ auf die Beamten des Bundes sowie auf die Versorgungsempfänger (Pensionär/innen) im Bereich des Bundes.

Der Vorsitzende des Besonderen Personalrates Uwe Müller informierte die anwesenden Kolleginnen und Kollegen zu den Themen „Beamtenrechtliche Höherbewertung / Laufbahnwechsel und die Grundsätze für beamtenrechtliche Höherbewertungen von Arbeitsplätzen“.
Die Zahl der hochwertigen Arbeitsplätze hat leider kaum Einfluss auf die Anzahl der Beförderungen der Beamten. Wie viele der DB AG zugewiesene Beamte innerhalb der jeweiligen Laufbahngruppe befördert werden können, legt der Stellenplan des BEV fest.
Auf ausdrückliche Weisung der Präsidentin des BEV werden beamtenrechtlich höher bewertete Arbeitsplätze, die im Wege einer Beförderung besetzt werden, grundsätzlich ausgeschrieben.

Auswahlentscheidungen bei der Besetzung von Arbeitsplätzen treffen die Gesellschaften des DB - Konzerns nach dem Leistungsprinzip.
Laufbahnwechsel in die nächsthöhere Laufbahn gem. ELV erfolgen im Rahmen des durch das BEV festgelegten Bedarfs. Hier haben wir die aus unserer Sicht zu geringen Zulassungszahlen wiederholt kritisiert.

Zugewiesene Beamtinnen und Beamte können von den Gesellschaften nach Maßgabe der Anrechnungsrichtlinie sogenannte anderweitige Bezüge erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - das sind i. d. R. „Tarifvertragliche Regelungen“!
Ob diese Zulagen ohne Kürzung der Besoldung, also anrechnungsfrei gezahlt werden können, bestimmt sich nach der Anrechnungsrichtlinie und den hierzu ergangenen Durchführungshinweisen des BEV. Wir wollen die Bestimmungen der AnRl verändern - da sind wir uns mit der DB AG / HBB einig.

Breiten Raum in den Vorträgen der Konferenz und auch in der abschließenden Podiumsdiskussion nahm das Thema Beförderungen ein. Claudia Ochs von der Abteilung HBB der Deutsche Bahn wies darauf hin, dass die Beförderungssituation durch den Stellenkegel vorgegeben ist. Sie sei aber derzeit nicht schlecht: Durch das absehbare Ausscheiden von Kolleginnen und Kollegen aus Alters- und anderen Gründen werden bis 2018 bis zu 5.500 Stellen neu zu besetzen sein.

In seinem Schlusswort bedankte sich der Sprecher des LV Baden-Württemberg, Kurt Amberger, bei allen Referenten und Diskutanten der heutigen Veranstaltung. Insbesondere warb Amberger bei den Personalratswahlen 2016, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft ihre Stimme zu geben.