Auch Abschlagszahlungen können für Altersvorsorge genutzt werden

Die 750 bzw. 300 Euro Abschlagszahlung als Vorschuss auf den Tarifabschluss 2015 für die DB AG können Beschäftigte, die unter den KonzernEntgeltumwandlungstarifvertrag fallen, in den Pensionsfonds einbringen. Dazu muss mindestens drei Wochen vor dem 1. des Monats, in dem die Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll, der Antrag zur Umwandlung gestellt werden.

Die 750 bzw. 300 Euro Abschlagszahlung als Vorschuss auf den Tarifabschluss 2015 für die DB AG können Beschäftigte, die unter den KonzernEntgeltumwandlungstarifvertrag fallen, in den Pensionsfonds einbringen.

Dazu muss mindestens drei Wochen vor dem 1. des Monats, in dem die Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll, der Antrag zur Umwandlung gestellt werden.

Da dies für Februar 2015 nicht mehr möglich ist, kann auch ein späterer Monat genutzt werden. Dann gibt es im Februar die Abschlagszahlung und die Entgeltumwandlung mit 10 Prozent Bonus erfolgt beispielsweise im März 2015.

Zu beachten: Die Entgeltumwandlung ist bei einem bestehenden Pensionsfonds mit dem Vordruck „Änderungsvereinbarung…“ und bei einem Neuvertrag mit dem Vordruck „Anmeldung….“ in 2-facher Ausführung beim zuständigen Servicecenter Personalabrechnung zu beantragen. Insgesamt können jährlich maximal 2904 Euro durch Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds gezahlt werden. Es zählen alle gültigen Umwandlungsvereinbarungen des monatlichen Entgeltes sowie die bereits bestehende Altersvorsorge in Höhe von 2 Prozent (mindestens 50 Euro).