Arbeitszeitverstoß: EVG zeigt DB Vertrieb bei Aufsichtsbehörde an!

Am 28. Februar 2019 fand ab 10 Uhr die Betriebsversammlung der DB Vertrieb GmbH in Berlin statt. Die Arbeitgeberseite ordnete der Spätschicht des Reisezentrums Berlin-Hauptbahnhof an, ihre Schicht bis 22:20 Uhr im Anschluss noch durchzuführen. Die DB Vertrieb GmbH zwang die Kolleginnen und Kollegen damit zu einer Schicht von mehr als 10 Stunden! Wir und das Gesetz sagen ganz klar und deutlich: STOP!

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind schwerwiegend. Im Besonderen, wenn vorab mehrmals durch die Gewerkschaft auf die Verstöße hingewiesen worden ist. Der Arbeitgeber ignorierte unsere Hinweise!

Unseren Forderungen, dies zu unterlassen, kam die Arbeitgeberseite nicht nach, sondern bot lediglich eine zusätzliche Pause an. Die EVG macht klar und deutlich, dass das ArbZG nicht verhandelt, sondern rechtskonform umgesetzt wird!

Aus diesem Grund haben wir die Arbeitgeberseite der DB Vertrieb GmbH bei der zuständigen Berliner Aufsichtsbehörde angezeigt!