Anrechnungsrichtlinie: EVG fordert Erweiterung

Die EVG fordert eine inhaltliche Erweiterung der so genannten Anrechnungsrichtlinie (AnrRl) für zugewiesene Beamtinnen und Beamte im DB-Konzern. Das wurde am Morgen in einem Gespräch mit dem Staatssekretär im Finanzministerium, Werner Gatzner, in Berlin deutlich gemacht. Ziel ist es, nicht nur Zahlungen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen an zugewiesene Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, sondern auch auf der Grundlage von Konzern- und/oder Gesamtbetriebsvereinbarungen (KBV / GBV).

Die EVG fordert eine inhaltliche Erweiterung der so genannten Anrechnungsrichtlinie (AnrRl) für zugewiesene Beamtinnen und Beamte im DB-Konzern. Das wurde am Morgen in einem Gespräch mit dem Staatssekretär im Finanzministerium, Werner Gatzner, in Berlin deutlich gemacht. Ziel ist es, nicht nur Zahlungen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen an zugewiesene Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, sondern auch auf der Grundlage von Konzern- und/oder Gesamtbetriebsvereinbarungen (KBV / GBV).

Hintergrund: Im Spannungsfeld der Tarifpolitik der Deutschen Bahn AG befinden sich auch die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten des Konzerns, auch wenn sie nur indirekt betroffen sind. Daher wurde am Morgen dieses Gespräch unter Federführung von EVG-Vorstand Martin Burkert im Finanzministerium geführt. Daran beteiligt waren außerdem Michaele Noack-Klippstein, Leiterin HBB bei der DB AG und Hermann-Josef Müller, stellv. Vorsitzender des BesHPR.

Die DB AG wird der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der einzelnen Geschäftsfelder auch dadurch Rechnung tragen, dass vergütungsrelevante Regelungen auch auf betrieblicher Ebene getroffen werden. Dabei sollen auch die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten im Sinne einer einheitlichen Personalpolitik nicht davon ausgeschlossen werden.