Ab jetzt gilt Lohntransparenz zwischen Frauen und Männern

Die EVG sieht sich mit einer ihrer seit langem erhobenen Forderung bestätigt. Endlich sorgt der Gesetzgeber für mehr Transparenz in den Entgeltstrukturen.

Hintergrund: Trotz gleicher Ausbildung, Berufserfahrung und Position werden Frauen in Deutschland schlechter bezahlt als Männer. Im Schnitt 21 Prozent weniger als das vermeintlich stärkere Geschlecht.

Mit dem neuen „Entgelttransparenzgesetz“ sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten auf Anfrage das durchschnittliche Gehalt der Kollegen in gleicher Position offenzulegen. Erlaubt ist das aber erst in Betrieben mit über 200 Beschäftigten und mit kleinen Einschränkungen. Am Samstag (6. Januar) greift nun die Erweiterung des Gesetzes vom Juli. Somit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens die Möglichkeit, nach und nach gleichwertige Löhne erreichen zu können.

Schon lange kämpfen wir als EVG für den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Wie gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit funktionieren kann, machen viele Betriebe in unserem Organisationsbereich vor: Nämlich diejenigen, die ihre Mitarbeiter nach den Tarifverträgen der EVG vergüten. Die neue Regelung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt für die Politik bei diesem Thema noch viel zu tun.