Besoldungs- und -versorgungsanpassungen 2016 und 2017

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 mit der Beschlussfassung zum Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Bundestag wird nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten und entscheiden.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 mit der Beschlussfassung zum Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Bundestag wird nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten und entscheiden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Besoldung und Versorgung unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 29. April 2016 angepasst werden.

Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden demnach in zwei Schritten linear angehoben, um

  • 2,2 % rückwirkend zum 1. März 2016 und um
  • 2,35 % zum 1. Februar 2017.

Unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung wird es vsl. ab September 2016 Abschlagszahlungen, auch über Nachzahlungszeitraum, geben.

Die Erhöhung für 2016 um 2,2 % ist - wie bisher - um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz vermindert. Der Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt. Dagegen sieht der Entwurf für die Erhöhung zum 1. Februar 2017 eine entsprechende Verminderung nicht vor.

Die EVG hat im Beteiligungsverfahren die Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich grundsätzlich begrüßt, ebenso die nicht beabsichtigte Kürzung zur Versorgungsrücklage anlässlich der 2. Erhöhungsstufe zum 1.2.2017. Die EVG fordert weiterhin, die Wochenarbeitszeit für Beamte des Bundes an das Niveau der Tarifkräfte im öffentlichen Dienst entsprechend abzusenken.