Betreuung während Corona: EVG setzt verlängerte Freistellungsregelungen durch
Auch wenn die epidemische Lage nationaler Tragweite im März ausgelaufen ist: die Corona-Pandemie haben wir leider noch längst nicht überwunden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen die Freistellungsregelungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen verlängert.