EVG begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Verlängerung der Pflege-Akuthilfen
Der Bundestag hat am Freitag das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Danach sollen künftig Grundschulkinder der Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden pro Tag (5 Werktage) erhalten. Zunächst soll dieser ab 2026 für die erste Klasse gelten und dann nach und nach erweitert werden. Der Bundesrat muss das Gesetz noch bestätigen.