Was ändert sich 2023 bei Pflege und Gesundheit?
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen. Darüber wollen wir euch informieren.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen. Darüber wollen wir euch informieren.
Etwa 15 Kolleg:innen waren digital zusammen gekommen, um sich einen Input zu den Arbeitsbedingungen in der „häuslichen Betreuung“ anzuhören. Als Referentin war Justyna Oblacewicz vom Projekt „Faire Mobilität“ dabei, die aus ihrer Beratungspraxis berichtete.
Auch nach über zwei Jahren ist die Coronapandemie noch nicht vorbei und wirkt sich noch immer auf den Alltag unserer Kolleginnen und Kollegen aus. Der Bundestag hat die Regelungen zur Freistellung für pflegende Angehörige aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie verlängert.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung geändert werden müssen.
Heute ist der Internationale Tag der Pflegenden. Ohne die Millionen pflegenden Angehörigen und ohne die Beschäftigten in der Pflege läuft nichts in Deutschland. Nicht erst die Corona-Pandemie hat das gezeigt.
Die EVG begrüßt, dass der Bundestag die Pflege-Akuthilfen verlängert hat. „Pflegende Angehörige sind von den Einschränkungen der Pandemie besonders betroffen. Ausfälle bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistern führen dazu, dass viele Berufstätige die häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssen. Das ist belastend und braucht weiter Unterstützung“, so EVG-Vize Martin Burkert.
Ab dem 1. Januar 2022 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen, über die wir Euch informieren.
Die neue Ampelregierung will in der anstehenden Wahlperiode eine Reihe von Vorhaben im Bereich Pflege und Gesundheit auf den Weg bringen - so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Geplant sind Verbesserungen für die häusliche Pflege. Die Chance auf einen Einstieg in die Pflegebürgervollversicherung wurde aber vertan.
Es ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten, meistens aus Osteuropa stammende Frauen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch in den Bereitschaftszeiten. Dieser wichtige Erfolg für eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten und gegen das Ausbeutungsmodell „24-Stunden-Pflege“ zeigt zugleich den Abgrund hinter dem Reformstau in der Pflege.
Lange war sie angekündigt, am Freitag wurde sie vom Bundestag verabschiedet: die Pflegereform. Die Erwartungen waren groß, herausgekommen ist leider nur der kleinste gemeinsame Nenner.