
EVG fordert: Corona-Test ist Arbeitszeit
Die Bundesregierung hat die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, kostenlose Corona-Tests anzubieten.
Die Bundesregierung hat die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, kostenlose Corona-Tests anzubieten.
Im Bereich Gesundheit und Pflege gibt es mit dem neuen Jahr einige Änderungen und Neuerungen. Wir haben die wichtigsten für euch zusammengefasst.
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Jetzt zeigt sich, wie gut es war, dass wir als EVG die Tarifverhandlungen vorgezogen haben, um im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ frühzeitig ein Corona-Hilfspaket für Euch abzuschließen. Dabei konnten wir die auf dem Infektionsschutzgesetz basierenden Regelungen verbessern und Euren Entgeltfortzahlungsanspruch erhöhen, wenn Ihr Euch selber um die Betreuung Eurer Kinder kümmern müsst.
Aufgrund der bundesweit steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison sollen volle Wartezimmer vermieden werden.
Arbeiten in der Corona-Pandemie, das regelt die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. „Nach monatelangen Verzögerungen durch die Arbeitgeber haben unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt mehr Verbindlichkeit“, sagt Martin Burkert, stellvertretender EVG-Vorsitzender. „Mit der neuen Arbeitsschutzregel verbessert sich die Situation der Beschäftigten. Es ist wichtig, dass sie in Zeiten der Pandemie sicher arbeiten können und vor einer Infektion bei der Arbeit geschützt werden”.
Seit Dienstag ist die lange geplante Corona Tracing App nutzbar. Sie kann ein weiterer Baustein sein, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bekämpfen. „Ich begrüße die Corona-Warn-App und rufe alle Beschäftigten und auch die Kunden im Verkehrsbereich auf, sie zu nutzen“, so der stellvertretende EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel.
Die telefonische Krankmeldung wurde erneut verlängert. Noch bis 31. Mai gilt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin zu bekommen. Dies kann - ebenfalls per Telefon - um weitere sieben Tage verlängert werden.
Die EVG fordert von der Politik eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken in allen Verkehrsmitteln. Ob Flugzeug, ÖPNV, Schienen-Fernverkehr, Busse, S-, U- und Straßenbahnen, Taxis oder Fahrzeuge privater Fahrdienste - hier kann es keine Ausnahmen geben.
Die massive Kritik, auch seitens des DGB, hat sich gelohnt: Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch wieder auch per Telefon möglich.