EVG fordert Notfallfahrpläne
Omikron rückt näher. Vor diesem Hintergrund wird in vielen Bereichen der sog. kritischen Infrastruktur bereits an Notfallplänen gearbeitet.
Omikron rückt näher. Vor diesem Hintergrund wird in vielen Bereichen der sog. kritischen Infrastruktur bereits an Notfallplänen gearbeitet.
Der Kampf gegen die vierte Corona-Welle läuft auf Hochtouren. Wir als EVG bitten euch: Seid weiter umsichtig und verantwortungsvoll, nehmt die Impfangebote an. Auch der Arbeitgeber reagiert.
Die Umsetzung der 3G-Regel im SPNV und ÖPNV rückt näher. NRW und das Saarland haben inzwischen klar definiert, dass solche Überprüfungen nur im Rahmen von Kontrolltagen unter Beteiligung der Bundespolizei geschehen können.
In den vergangenen Wochen sind die Corona-Infektionen wieder rasant gestiegen. Es trifft Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Deswegen haben wir reagiert und gehandelt.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft warnt von chaotischen Zuständen bei der Einführung der 3G-Regel in Zügen. Die Gewerkschaft kritisiert insbesondere, dass die Deutsche Bahn nur im Fernverkehr stärkere Kontrollen einführen will.
Wer dieser Tage Post vom Fonds soziale Sicherung (FsS) bekommen hat oder noch bekommt, sollte den Brief genau lesen. Der Fonds schüttet einmalig in diesem Jahr zwei spezielle Leistungen aus. Die Hintergründe dazu erläutert EVG-Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay; sie ist auch Vorsitzende des FsS.
„Familien, die einen Angehörigen pflegen oder Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, stehen angesichts der vierten Corona-Welle vor herausfordernden Wochen. Sie leisten Enormes und brauchen weiter finanzielle Unterstützung und Planbarkeit. Die EVG begrüßt daher die Verlängerung der Pflege-Akuthilfen und des Kinderkrankengeldes, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Unsere Position ist klar: Wer die 3G-Regel bei Bus und Bahn einführen will, muss selber für Kontrolle und Sanktionen sorgen. Die Verantwortung darf nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.
Du gehst vor dem 1. Dezember in Rente oder arbeitest u.U. im Dezember nicht mehr bei der DB AG? Dann musst du die Beihilfe bei deiner Personalabteilung schriftlich beantragen, damit sie dir im Dezember ausgezahlt werden kann.
Die Koalitionäre erwägen eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Die kann nur funktionieren, wenn die Umsetzung praxisnah geregelt ist. Klar muss sein, wer für die Kontrollen zuständig ist und wie mit Fahrgästen umgegangen wird, die ohne entsprechenden Impf- oder Testnachweis angetroffen werden.