Besoldung und Versorgung: Der nächste Erhöhungsschritt kommt!
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Mit der Umsetzung des zweiten Schrittes im April findet die Tarifreform beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ihren Abschluss. Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag (TV BEV) zugestimmt. Mit dem neuen Tarifvertrag wurde eine Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht.
In der Einkommensrunde 2018 hat die EVG mit dem BEV ein Tarifabschluss erzielt, der eine Erhöhung des Entgeltes und der Vergütungen in drei Stufen vorsieht.
Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV) zugestimmt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie einer Rechtsverordnung dazu vorgelegt.
Im Zuge der Bahnreform wurde auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegründet – bis heute Garant für das hohe Sicherheitsniveau im Schienenverkehr. Doch auch für das EBA ist in diesen 25 Jahren der Wandel ein steter Begleiter gewesen. Immer wieder musste sich die Behörde neu ausrichten, um sich dem technischen Fortschritt und neuen Aufgaben anzupassen.
Tarifkräfte der Bahn erhalten für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche / Präventionswoche (BAHN-BKK-, der KVB- oder der Vital-Kliniken) eine bezahlte Freistellung von drei Tagen.
Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen den Krankenversicherungsbeitrag, sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel in der Beamtenpolitik.
Beitragssenkung ab 1.1.2019 - Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder. Dabei wurde die Beitragsanpassung aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Besoldungserhöhung bereits eingerechnet. Die neue KVB-Beitragstabelle 2019 wird in Kürze veröffentlicht.